1:34:46 15.07.2020 997 Downloads
Bei uns gibt es kein Sommerloch und keine Urlaubszeit, deshalb sprechen wir auch heute wieder über diverse Themen, die uns u.a. von unseren fleißigen Hörern gereicht wurden. So geht es heute um einen Corona bedingten Striptease in einer Kunststoff-Röhre und um in Folie gewickelte Gebeine am Straßenrand.
Viel Spaß beim Hören.
Und das sind die Themen im Einzelnen:
- Die Mehrwertsteuer wurde gesenkt – wie stehen wir dazu?
- Corona-Tests für alle in Dänemark auch für Ausländer (Bericht auf ndr.de)
- Wegen Corona: Striptease auf St. Pauli in der Kunststoff-Röhre (Bericht auf shz.de)
- Flirt-.SMS nach Barbesuch (Bericht auf ndr.de)
- In Sunday Moaning Ep. 351 ging es auch kurz um die MwSt.-Senkung
- Die Stadt Aachen hat ein neues Ampelmännchen (Tweet von @SpreewalderleR)
- Durch Folie schimmern Gebeine (Bericht auf lokalkompass.de)
- Shop, der solche Puppen anbietet.
- Spatz fällt in Zaunpfahl und wird mit einem Staubsauger befreit (Video auf facebook)
- Fahrlehrer rastet aus (Bericht auf new-facts.eu)
- Marienstatue auf A7-Parkplatz (Bericht auf nordbayern.de)
Moderation:
Das Kleingedruckte:
Veröffentlicht am 15. Juli 2020 12:00 unter CC-BY-SA 4.0-Lizenz. Intro und Outro stammen aus dem Song "Tennessee Hayride" von Jason Shaw, der das "No Fees. No ©opyright Hassles. Incredibly Free." anbietet. Folge uns gern auf twitter oder Mastodon.
Moin!
Mein Verständnis in Sachen Märchensteuer:
19%-MwSt: 100 Euro + 19*100/100 = 119 Euro
16%-MwSt: 100 Euro + 16*100/100 = 116 Euro
Wenn die drei Prozent im Vorfeld abgezogen würden:
100 Euro – 3*100/100 = 97 Euro
97 Euro + 19*97/100 = 115,43 Euro
Wenn die drei Prozent im Nachgang abgezogen würden:
100 Euro + 19*100*100 = 119 Euro
119 Euro – 3*119/100 = 115,43 Euro
Das bedeutet im Falle einer MwSt-Senkung macht der Verkäufer Verlust, sofern er nicht korrekt 16% auf den Preis aufschlägt.
Anm.: Wäre der Fall andersherum, d.h. würde die Steuer um 3% angehoben und er diese 3% im Nachgang aufschlagen, würde er hingegen zuviel abrechnen:
100 Euro + 16% = 116 Euro
116 Euro + 3*116/100 = 119,48 Euro
Aber wirklich Ahnung habe ich auch nicht.
Viele Grüße
TJ.
Hi ihr Zwei,
mein Beitrag zur Märchensteuer… Wir haben bei uns im Optikgeschäft nichts neu ausgezeichnet. Knapp alleine über 2000 Fassungen machen da keinen Sinn und in einem halben Jahr wieder rückwärts. Bei uns ist das so geregelt, daß am Ende des Kaufs einfach 2,52% abgezogen wird. Warum nur 2,52%? Erzähl ich gleich. Den meisten Kunden interessiert es überhaupt nicht, reagieren sogar auch verwundert, dass da überhaupt was abgezogen wird. Ach da war doch was.
Unser Softwareprogramm wurde automatisch nach einem Update umgestellt, wäre aber auch manuell möglich. Auch die Mwsterhöhung wird automatisch passieren. Ist über Datum geregelt. Zu den 2,52%:
Bleiben wir beim Beispiel vom TJ.
100 Euro netto plus 19% ergibt 119 Euro brutto
100 Euro netto plus 16% ergibt 116 Euro brutto
Um von 119 Euro auf 116 Euro zu kommen rechnet man einfach 119 Euro – 2,52% und dann komme ich genauf auf die 116 Euro. Die 2,52% sind also gegenüber dem Käufer der richtige Rabatt, weil die Mwst. vom Nettobetrag ja ausgehend berechnet werden muss und die nächste Voraussetzung ist ja auch, daß der ursprüngliche Betrag ja noch mit 19% ausgezeichnet worden ist. Es gibt Geschäfte, die tatsächlich 3% abziehen, dann macht der Käufer einen Gewinn, der Verkäufer Verlust. In den meisten Geschäften steht aber jetzt von hausaus einfach die 16% Mwst auf der Quittung und es wird dann nichts mehr abgezogen.
Viele Grüße
minilancelot
Moin Dotti,
Servus Jörn,
Jörn hatte von einem Fall erzählt, in dem der Landrat eine Berufsschule in ein Behelfskrankenhaus umwandeln wollte. Dies wurde durch eine Kreistagsfraktion verhindert, weil der Landrat seine Kompetenzen überschritten hatte.
Nun kann man in dem Fall noch argumentieren, dass dort sicher einiges an Geld investiert werden hätte müssen.
Als der Einzelhandel wieder öffnen durfte, hat sich in Bad Homburg in der Fußgängerzone wohl fast niemand an Abstandsregeln gehalten.
Daraufhin hatte der Bürgermeister eine Maskenpflicht auch außerhalb der Geschäfte für die Fußgängerzone angeordnet.
Selbst diese Anordnung, bei der keine Kosten entstanden, wurde wieder zurückgenommen, weil die Stadtverordnetenversammlung nicht einbezogen wurde und auch hier die Kompetenzüberschreitung nicht akzeptierte.
Zumindest in meinem Bekannten- und Nachbarschaftskreis hatte für diese „aus Prinzip“-Haltung keiner Verständnis.
Gruß
Dirk