NoSueG023: Von E-Bikes und Kroküssen

Die Dauer der Episode 1:18:15Diese Episode erschien am 15.04.2016Downloads seit Veröffentlichung 969 Downloads

Ziemlich gestresst und äußerst urlaubsreif haben wir uns wieder vor den Mikrofonen versammelt, um Neuigkeiten aus dem Norden und dem Süden auszutauschen. Wir reden z.B. über die Eröffnung der Campingsaison, über Aprilscherze, über E-Bikes und über die Allgäu-Orient-Rallye, die dieses Jahr nach Georgien führt. Außerdem berichtet Jörn von der Krokusblüte in Husum, die er nun endlich einmal besuchen konnte. Zu guter Letzt werfen wir noch einen Blick in einen Gerichtssaal und in die Halle einer abgebrannten Feuerwehrwache.

Das alles natürlich mit reichlich guter Laune und ziemlich vielen Abschweifungen.

Viel Spaß beim Zuhören.

Wunderschöne Krokusblüte in Husum. Fots (3) Jörn Schaar

Wunderschöne Krokusblüte in Husum.                                        Fotos (3) Jörn Schaar

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Moderation:

Das Kleingedruckte:

Veröffentlicht am 15. April 2016 12:00 unter CC-BY-SA 4.0-Lizenz. Intro und Outro stammen aus dem Song "Tennessee Hayride" von Jason Shaw, der das "No Fees. No ©opyright Hassles. Incredibly Free." anbietet. Folge uns gern auf twitter oder Mastodon.

6 Gedanken zu „NoSueG023: Von E-Bikes und Kroküssen

  1. Hallo ihr Zwei,

    ihr schreit nach Kommentaren. Bitteschön!!!
    Eine kleine Ergänzung in puncto Ebike. Die E-Unterstüzung beim normalen Ebike (kein S-Pedelec) hört bei einer Geschwindigkeit von 25 km/H auf. Das heißt ab 25 km/H darf man komplett 0hne Unterstützung selber strampeln. Bis zu dieser Geschwindigkeit ist auch kein Führerschein notwendig. Das heißt, es dürfen rein theoretisch auch Kinder mit diesen E-bikes fahren. Ob das wiederum eine gute Idee ist, ist eine andere Frage. Viele Verleihfirmen von E-bikes schreiben ein Mindestalter von 14 Jahren vor.
    Die sog. S-Pedelecs unterstützen so weit ich weiß, bis 45 km/H. Dafür ist dann auch mind. ein Führerschein der Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre) notwendig und das Fahrrad benötigt eine Versicherung und bekommt ein Mofakennzeichen. Helmpflicht ist vorgeschrieben.

    Liebe Grüße
    Silke

  2. Gerne gönne ich euch einen kleinen Kommentar, wenn ihr wünscht. Schließlich hat mich das Reichsbürger-Sekten-Thema recht amüsiert.
    Jörn, du hast es da tatsächlich geschafft, die Theorie einer Sekten-Strategie bei einem nicht verfangenden Terrorismusverdacht derart plausibel darzustellen, dass man gar nicht anders kann, als zustimmend nicken. Wie du sagtest: Es ist eine Kunst, so zu klingen, als hätte man ….
    Zwar bin ich nicht der bestellte Volljurist (wobei meine Fakultät von jeher – speziell vom Mittelalter her – eng mit der Juristerei verwoben war), aber als Volltheologe (hihi, den Begriff gibts wirklich) will ich anmerken: Der Sektenbegriff ist weder im juristischen noch im theologischen Sinn wirklich belastbar. Darum ist „Sekte“ zu sein auch kein irgendwie verbotener Tatbestand. Schließlich wird ja oft sehr willkürlich vergeben.
    Nichtsdestotrotz ist natürlich manches, was in Sekten passiert, durchaus rechtlich problematisch – muss es aber auch nicht zwangsläufig sein.
    Unterm Strich: Mit dem Begriff Sekte kann man problematische weltanschauliche Gruppen zwar warnend etikettieren, aber juristisch muss dann doch Einschlägiges dazukommen.

    So – Ende des Klugscheißermodus.
    Ich hab euch gerne zugehört und freu mich auf den nächsten Podcast
    Alexander

  3. Habt ihr schonmal eine Katze im Restaurant gesehen? Ein Pferd in der Ubahn? Nein? Ich auch nicht. Hunde schon.
    Hunde sind präsent, überall. Und für diese Belästigung finde ich die Hundesteuer sehr sehr angemessen.
    Die allermeisten Katzen kacken nirgends hin, wo sie’s nicht verscharren können. Hunde scheißen sich da nix, im wahrsten Sinne des Wortes. Die machen überall hin, pinkeln jeden Laternenpfahl und jeden Zaun an. Ist super, oder?

    • Hallo, Stefanie,

      danke für deinen Kommentar. Aus Katzenliebhaber-Sicht mögen deine Argumente stimmig sein, aus Hundehaltersicht vermutlich nicht. Da ich weder das eine noch das andere besitze, kann ich hoffentlich etwas objektiver einen Blick darauf werfen.
      Fakt ist: in unserem Garten liegen – schön gleichmäßig verteilt – Katzenhaufen. Unverscharrt! Da wir leider keinen eigenen Reviertiger haben und Katzen wohl keine Revierbeschmutzer sind, wie mir ein Katzenbesitzer erklärte, suchen sich die pussierlichen Tierchen aus der GANZEN Nachbarschaft UNSEREN Garten für ihr Geschäft aus. Ärgerlich, aber eine Katzensteuer würde MIR leider auch nicht weiterhelfen, weil ich nicht glaube, dass die Gemeinde mit den Einnahmen meinen Garten säubern lassen würde.

      Und zum Thema Hundesteuer: Welchen Hintergrund die Hundesteuer hat, weiß ich – ehrlich gesagt – nicht. Wenn damit aber die vielen Hundetütenboxen finanziert werden, halte ich das inzwischen für sehr sinnvoll. Zwar ärgere ich mich immer sehr, wenn ich irgendwo fein säuberlich – in braunen Plastiktüten – verpackten Hundekot finde. Aber wer öfter im Ausland Urlaub macht, wird erkennen, dass diese Hundekotbeutel, die in Deutschland verwendet werden müssen, durchaus einen positiven Effekt haben. Man sieht in Deutschland weit weniger Hundekot auf den Wegen als im Ausland. Das Urinieren an Laternenpfähle finde ich auch widerlich. Seltsamerweise akzeptiere ich das aber eher, als wenn Menschen ihre Zigarettenkippen auf die Straße werfen oder ihren ekeligen, gelben Rachenschleim mitten auf den Weg spucken (Tschuldigung ;-) )

      Das Reviermarkieren mit Urin sollen übrigens beide Tiergattungen tun, habe ich mir sagen lassen. Wer schon einmal durch einen nächtlichen Katerzweikampf geweckt wurde und am nächsten Morgen ein paar Radieschen aus dem Gartenbeet gezupft hat, kann das bestätigen ;-)

      Verbleiben wir also doch einfach so: Haustiere sind etwas wundervolles – gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis ebenso! :-D

      Liebe Grüße
      Dotti

  4. So viel kann ich vielleicht dann doch beitragen: Die Hundesteuer ist eine reine Luxussteuer für die es keine Gegenleistung gibt. Hundehalter haben also kein Anrecht darauf, dass die Kommune Schietbüdel zur Verfügung stellt und können sich auch nicht darauf berufen, dass die Straßenreinigung die Hinterlassenschaften ihrer Hunde wegmacht. (Was nicht heißen soll, dass es nicht trotzdem ein paar Unbelehrbare gibt, die genau das tun.)

    Die Hundesteuer ist ansonsten eine der wenigen Steuern, die direkt ins kommunale Säckel fließen. Deswegen werden in Schleswig-Holstein (und vermutlich auch anderswo, aber das weiß ich nicht genau) die Gemeinden mit Fehlbedarfszuweisung (also die mit so hohen Schulden, dass das Land unterstützend eingreifen muss) regelmäßig dazu angehalten, die Hundesteuer zu erhöhen, um zumindest an diesem kleinen Stellrädchen für die Haushaltskonsolidierung zu drehen.

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