NoSueG082: Nachts mit 16 Wildschweinen im IKEA-Bällebad

Die Dauer der Episode 1:04:22Diese Episode erschien am 15.12.2021Downloads seit Veröffentlichung 940 Downloads

In der letzten Episode des Jahres 2021 planen wir den perfekten Einbruch in einem Spielzeuggeschäft und retten eine Wildschweinhorde aus einem Garten-Pool. Außerdem erzählt euch Dotti von ihrer E-Auto-Fahrt und Jörn hat eine Geschichte von einem ungeimpften Paketshop-Betreiber mitgebracht.

Wir wünschen euch frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bleibt gesund!

Und das sind die Themen im Überblick:

  • Dotti braucht jetzt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille
  • Dotti ist den VW ID3 gefahren
  • Wildschweinhorde landet im Garten-Pool (Bericht und Video von radio8.de)
  • Ungeimpfter Paketshop-Betreiber verlang tagesaktuellen Test, der in einem lautstarken Streit endet (Bericht hinter einer Paywall)
  • 6 Kunden und 25 Angestellte einer dänischen IKEA-Filiale mussten wegen eines Schneesturms in einer Ausstellung übernachten (Bericht auf spiegel.de)
  • Andere Werbung mit Merkel-Doubles (Video-Beitrag von rtl.de)
  • Dreister Legoklau in Lippstadt – Diebe brechen Loch in die Außenwand eines Spielwarengeschäfts (Danke an WestkirchenAndi für den Hinweis auf den Tweet von ZDFnrw)
  • Griechische Ärzte impfen tausende Impfgegner und nehmen dafür Bestechungsgeld (Bericht auf apotheke-adhoc.de)
  • Danke an Resi aus Wien für zwei Automaten: einmal mit Gin und einmal mit „Luft aus Hallstadt“:
Gin-Automat am Wolfgangsee
„Leibchen“ mit touristischen Motiven und Spraydosen mit komprimierter Luft aus Hallstatt
Komprimierte Luft aus Hallstatt für 10.- Euro

Moderation:

Das Kleingedruckte:

Veröffentlicht am 15. Dezember 2021 12:00 unter CC-BY-SA 4.0-Lizenz. Intro und Outro stammen aus dem Song "Tennessee Hayride" von Jason Shaw, der das "No Fees. No ©opyright Hassles. Incredibly Free." anbietet. Folge uns gern auf twitter oder Mastodon.

5 Gedanken zu „NoSueG082: Nachts mit 16 Wildschweinen im IKEA-Bällebad

  1. Moin!
    Wie eigentlich immer hörte ich Euren Podcast beim Indoorschrittieren, damit die Zeit kurzweilig wie im Flug vergeht. Dabei habe ich mich gern an vergangene Zeiten erinnert, denn ich nannte bislang einige Hecktriebler mein eigen und bin begeisterter Hecktriebfahrer.

    Die einen sagen Hecktriebler stellen an Fahrer*innen die höheren Ansprüche und ja, heckangetriebene Fahrzeuge neigen bei mangelndem Grip gern zum übersteuern.
    Gerade das macht jedoch den Fahrspaß aus, will sagen, man kommt bei Nässe oder Glätte mit wenig Lenken und einem kleinen Gasschub gut um die Kurve, weil das Heck ausbricht. Mit etwas Übung fängt man es i.d.R. aber auch wieder ein.
    Das klappt auch bei trockenem Untergrund, sofern der Motor ausreichend Leistung und/oder man eine Differenzialsperre an der Hinterachse hat.
    Blöd ist im Winter, wenn der Motor vorn und der Antrieb hinten ist, denn wenn die Hinterachse nicht ausreichend Last hat, drehen die Räder gern durch. Dem kann man aber mit einer gewissen „Winterlast“ entgegensteuern. Bei meinen Opeln fuhr ich im Winter ca. 80 kg im Kofferraum spazieren.
    Als Vorteil im Winter empfand ich, dass auf die Vorderachse weder Antriebs noch Bremskräfte wirkten, wenn man gerade nicht bremste. So konnte man bergab das Auto quasi bei voller Lenkfähigkeit an der Hinterachse „hängen“ lassen.
    Fronttriebler neigten dazu, beim Gaswegnehmen per Motorbremswirkung die Vorderräder abzubremsen und ggf. so die Haftung und die Steuerungsfähigkeit zu verlieren.
    Die heutigen Assistenzsysteme verhindern glücklicherweise viele Probleme, die die Autos „früher“ machten.
    Ich behaupte darum gern, dass die jüngeren Autofahrer*innen nie wirklich „Fahren“ gelernt haben, denn mit einem Ascona B wären die meisten jüngeren Fahrer*innen mutmaßlich im Winter überfordert.

    Warum man heutzutage Elektroautos als reine Hecktriebler baut, ist mir daher etwas unverständlich. Ich kann mir nur vorstellen, dass man so die Elektromotoren ohne Gelekwellen an die Räder flanschen kann. Beim Fronttrieb geht das vermutlich wegen des Lenkeinschlags nicht ohne diese oder die Motoren sitzen direkt am Rad, aber dann müsste diese Masse beim Lenken mitbewegt werden. Das ist jedoch reine mutmaßung meinerseits, weil ich mich mit der Technik noch nicht auseinander gesetzt habe.

    In Sachen Diebstahl von Bauwerkzeug ist hier in der Gegend seinerzeit ein Dieb aufgeflogen, weil die u.a. gestohlenen Verlängerungskabel alle paar Meter mit dem Firmenschriftzug der Baufirma beschriftet waren. Leugnen zwecklos.

    Ein Gedanke zum Thema Kochsalzimpfung:
    Wenn jemand zum Arzt geht, weil er ein gefaktes Impfzertifikat möchte – warum bitte sollte er sich überhaupt etwas spritzen lassen?
    Damit es die Arzthelferin nicht merkt, oder keine leeren Spritzen bereit liegen?
    Das hätte man im Zweifelsfall doch auch mit einem reinen Nadelpieks machen können, um die Einstichstelle zu simulieren.
    Wenn man sich hingegen aber tatsächlich von einem Arzt angebliches Kochsalz spritzen lässt, wird es ohne Zeugen mutmaßlich schwer, den Beweis anzutreten, dass man dem Arzt „sagte“, es solle Kochsalz sein und nicht der Impfstoff.

    In diesem Sinne danke für die Kurzweil, schöne Feiertage und einen guten Rutsch.
    Letzteren bitte nicht zu wörtlich nehmen, achtet auf Eure Gesundheit.

    Viele Grüße
    Andreas

  2. Hallo ihr Zwei,

    ja, der Paketshop kann prinzipiell Hausrecht ausüben. Am Ende seit ihr auf den heutigen Stand zurück gekommen und da gilt prinzipiell in Paketshops nicht 2G, sondern gar nichts. Paketshops sind täglicher Bedarf oder auch wie man so schön sagt „Systemrelevant“. Das heißt wie bei Lebensmittelbedarf auch darf jeder dort rein und raus ohne irgendein „G“ vorzuweisen.

    Und zur Ikeageschichte hab ich auch noch eine andere aus Schottlang. Dort sind in einem Pub über 60 Menschen 3 Tage lang festgesessen wegen einem Schneesturm. Ist bestimmt auch ganz nett gewesen…https://www.welt.de/vermischtes/article235347778/Nordengland-60-Gaeste-seit-drei-Tagen-in-Pub-eingeschneit.html

    Viele Grüße
    minilancelot

  3. Hallo Ihr beiden,

    zum Thema Körperverletzung bei Impfungen:
    Jede Spritze erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Der Arzt bleibt jedoch die die Einwilligung der Patienten strafffrei. Man wird ja bei Impfen oder jeglichem anderem Grund ein Loch in den Körper zu bekommen vom Ärztlichem Personal über die Risiken aufgeklärt und wenn man nicht direkt widerspricht, gilt das als Einwilligung.
    Bei bewusstlosen Patient*innen geht man von der mutmaßlichen Einwilligung aus. Klar darf man dann nicht menschliches Nadelkissen spielen und schauen, wie viele Zugänge man so reinbekommt.
    Das ganze gilt auch nur für Ärztliche und im Umgang damit geschultes Personal sowie Heilpraktiker.
    Ich durfte schon mehrmals Fortbildungen zum Thema Recht im Rettungsdienst besuchen (freiwillig). Da wird das Thema Körperverletzung auch immer und immer wieder durchgekaut.

    Viele Grüße
    Andi

  4. Servus Dotti, moin Jörn,

    nach den Erzählungen von Dotti bzgl. Winterfahrt des ID.3 war ich zunächst geschockt, da wir uns einen ID.3 bestellt haben, der hoffentlich bald kommt.
    Dann habe ich mir zwei kurze Videos angeschaut.

    In dem einen fährt jemand bei 10cm Neuschnee in einem Wohngebiet einen kurvigen Berg hinauf inkl. Stopp und wieder anfahren. Er ist völlig begeistert. Zitat: „Der fährt ja wie ein Allrad“.
    https://www.youtube.com/watch?v=jWcotuda4RY&t=347s

    In einem anderen Video versucht jemand, den ID.3 zum Driften zu bringen, was aber vom Fahrzeug sofort unterbunden wird. Zitat: „Eigentlich geht das auch nicht viel schlechter als mit Vorderradantrieb“
    https://www.youtube.com/watch?v=XArbHhYNbnI

    Daher bin ich beruhigt und freue mich auf unseren Wagen.
    Da ihr ansonsten ja begeistert gewesen seid, solltet ihr ggf. nochmal mit der Werkstatt sprechen. Da schien ein Assistent nicht vernünftig zu arbeiten. Ggf. wagt ihr nochmal eine Schneefahrt.

    Zum

  5. @Dotti:

    Es gibt nun mit dem ID.4 Pro 4MOTION eine neue Allrad-Variante aus der ID-Serie.
    Ggf ist das etwas, was für Euch in Frage kommt.

    Transparenzhinweis: Hersteller = Arbeitgeber

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